AGB
1. Geltungsbereich
Sämtliche von der Garage Blaas erbrachten Arbeiten und Leistungen erfolgen grundsätzlich nur unter
Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der
ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote der Garage Blaas in Prospekten, Preislisten, etc. und alle individuellen Offerten erfolgen
stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Garage Blaas eine Bestellung des Kunden
ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstage nicht ablehnt. Stellt sich nach Annahme einer
Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte technische Angaben unzutreffend sind, kann die
Garage Blaas jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
3. Technische Daten und Informationen
Alle technischen Daten und Informationen der Garage Blaas in Prospekten, Dokumentationen,
Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Änderungen
bleiben jederzeit Vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend. Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Garage Blaas sind vom
Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeuges in bar zu bezahlen. Je nach Art der Bestellung ist
die Ware teilweise oder ganz im Voraus zu bezahlen. Die Garage Blaas hat das Recht, die ihr vom
Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen als Sicherheit
zurückzubehalten (Retentionsrecht). Für die von uns an den Kunden überlassenen Ersatzwagen, hat
der Halter für eine entsprechende Haftpflicht bzw. Teilkaskoversicherung zu sorgen. Bei einem Unfall
mit einem von der Garage Blaas zur Verfügung gestellten Ersatzwagen beträgt der Selbstbehalt CHF
1‘500.00.Auf ausserhalb parkierte Kundenfahrzeuge (ausserhalbe der Öffnungszeiten der Garage Blaas
GmbH) können wir für dann entstehende Schäden nicht aufkommen.
5. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von der Garage Blaas
an Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, in der Schweiz
zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der
zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden.
Einigeunserer Teile sind in der Schweiz und / oder in anderen Länder im Strassenverkehr nicht
zugelassen und dürfen nur für Show- und / oder Rennsportzwecke verwendet werden. Wir geben
Ihnen gerne nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft, können Ihnen keine Garantie für
Zulassungen geben.Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer wegen
unerlaubten Umbauten jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen über
Zulassungen kann Ihnen Ihr Strassenverkehrsamt geben.
6. Bestellungen
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der
Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine
Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden
Umrüstsätze oder Zubehör falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des
Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche
jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Bestellungen gelten mit dem Eintreffen des
Bestätigungs-E-Mails als verbindlich.
7. SorgfaltspflichtDer Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im
öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend, in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter
gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des
Kunden erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von der
Garage Blaas gelieferten Teilen oder des Fahrzeug durch den Kunden oder Dritte.
8. Beanstandungen und Rücknahme
Der Kunde muss die Arbeiten und Leistungen der Garage Blaas bei Übernahme des Fahrzeuges
umgehend überprüfen. Hat der Kunde dann zumal Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen
könnte, hat er unverzüglich die Garage Blaas darüber zu informieren, andernfalls verfallen sämtliche
Garantieansprüche. Eine Mängelrüge befreit nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung.
Begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Ersatzlieferung oder Instandsetzung der
beanstandeten Ware in angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen. Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die
Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme
wird der Auftraggeber mit 15% Bearbeitungsgebühren belastet.
9. Garantie
Bei Fahrzeugen die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen verwendet werden sowie für alle im
Rennsport verwendeten Teile, gewährt die Garage Blaas keine Garantie (Wegbedingung aller
Sachgewährleistungsansprüche gemäss Schweizer Obligationenrecht). Die Ansprüche des Kunden
beschränken sich im Falle gerechtfertigter Rügen und Reklamationen auf die Pflicht der Garage Blaas
zu kostenlosem Ersatz bzw. Instandstellung der fristgerecht gerügten und von der Garage Blaas
erbrachten Arbeit, Leistung oder Lieferung. Alle weitergehenden Ansprüche der Kunden sind, soweit
gesetzlich zulässig, wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung oder Rücktritt vom
Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch
Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Garage Blaas wie auch jegliche Forderungen aus
Mängelfolgeschäden.
Die Garage Blaas weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen
zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem
Fahrzeughersteller oder –Verkäufer führen können. Die Garage Blaas lehnt dafür jede Verantwortung
und Haftung ab. Zusätzlich gewährt die Garage Blaas auf Gebrauchtteile keine Garantie. (Beinhaltet
von der Garage Blaas gelieferte oder vom Kunden gelieferte Gebrauchtteile)
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Garage Blaas und den Kunden ist Zürich.
Rechtliches
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bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Der Autor übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder
immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw.
durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar
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