AGB

1. Geltungsbereich Sämtliche von der Garage Blaas erbrachten Arbeiten und Leistungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma. 2. Vertragsabschluss Alle Angebote der Garage Blaas in Prospekten, Preislisten, etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Garage Blaas eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstage nicht ablehnt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte technische Angaben unzutreffend sind, kann die Garage Blaas jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. 3. Technische Daten und Informationen Alle technischen Daten und Informationen der Garage Blaas in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Änderungen bleiben jederzeit Vorbehalten. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise sind freibleibend. Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Garage Blaas sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeuges in bar zu bezahlen. Je nach Art der Bestellung ist die Ware teilweise oder ganz im Voraus zu bezahlen. Die Garage Blaas hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Für die von uns an den Kunden überlassenen Ersatzwagen, hat der Halter für eine entsprechende Haftpflicht bzw. Teilkaskoversicherung zu sorgen. Bei einem Unfall mit einem von der Garage Blaas zur Verfügung gestellten Ersatzwagen beträgt der Selbstbehalt CHF 1‘500.00.Auf ausserhalb parkierte Kundenfahrzeuge (ausserhalbe der Öffnungszeiten der Garage Blaas GmbH) können wir für dann entstehende Schäden nicht aufkommen. 5. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von der Garage Blaas an Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, in der Schweiz zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Einigeunserer Teile sind in der Schweiz und / oder in anderen Länder im Strassenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur für Show- und / oder Rennsportzwecke verwendet werden. Wir geben Ihnen gerne nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft, können Ihnen keine Garantie für Zulassungen geben.Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer wegen unerlaubten Umbauten jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen über Zulassungen kann Ihnen Ihr Strassenverkehrsamt geben. 6. Bestellungen Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Umrüstsätze oder Zubehör falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Bestellungen gelten mit dem Eintreffen des Bestätigungs-E-Mails als verbindlich. 7. SorgfaltspflichtDer Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von der Garage Blaas gelieferten Teilen oder des Fahrzeug durch den Kunden oder Dritte. 8. Beanstandungen und Rücknahme Der Kunde muss die Arbeiten und Leistungen der Garage Blaas bei Übernahme des Fahrzeuges umgehend überprüfen. Hat der Kunde dann zumal Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich die Garage Blaas darüber zu informieren, andernfalls verfallen sämtliche Garantieansprüche. Eine Mängelrüge befreit nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung. Begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Ersatzlieferung oder Instandsetzung der beanstandeten Ware in angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme wird der Auftraggeber mit 15% Bearbeitungsgebühren belastet. 9. Garantie Bei Fahrzeugen die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen verwendet werden sowie für alle im Rennsport verwendeten Teile, gewährt die Garage Blaas keine Garantie (Wegbedingung aller Sachgewährleistungsansprüche gemäss Schweizer Obligationenrecht). Die Ansprüche des Kunden beschränken sich im Falle gerechtfertigter Rügen und Reklamationen auf die Pflicht der Garage Blaas zu kostenlosem Ersatz bzw. Instandstellung der fristgerecht gerügten und von der Garage Blaas erbrachten Arbeit, Leistung oder Lieferung. Alle weitergehenden Ansprüche der Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Garage Blaas wie auch jegliche Forderungen aus Mängelfolgeschäden. Die Garage Blaas weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller oder –Verkäufer führen können. Die Garage Blaas lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab. Zusätzlich gewährt die Garage Blaas auf Gebrauchtteile keine Garantie. (Beinhaltet von der Garage Blaas gelieferte oder vom Kunden gelieferte Gebrauchtteile) 10. Gerichtsstand Gerichtsstand für die Garage Blaas und den Kunden ist Zürich. Rechtliches Der Autor (Besitzer & Autor) ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Autor übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der Autor nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Der Autor behält es sich vor, Teile des Internetangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte, die beispielsweise durch direkte oder indirekte Verknüpfungen (z. B. sogenannte Links) zu anderen Anbietern bereitgehalten werden, setzt unter anderem positive Kenntnis des rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhaltes voraus. "Fremde Inhalte" sind in geeigneter Weise gekennzeichnet. Der Autor hat auf fremde Inhalte keinerlei Einfluss und macht sich diese Inhalte auch nicht zu Eigen. Der Autor hat keine positive Kenntnis über rechtswidrige oder anstößige Inhalte auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter. Sollten auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter dennoch rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten sein, so distanziert sich der Autor von diesen Inhalten ausdrücklich. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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1. Geltungsbereich Sämtliche von der Garage Blaas erbrachten Arbeiten und Leistungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma. 2. Vertragsabschluss Alle Angebote der Garage Blaas in Prospekten, Preislisten, etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Garage Blaas eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstage nicht ablehnt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte technische Angaben unzutreffend sind, kann die Garage Blaas jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. 3. Technische Daten und Informationen Alle technischen Daten und Informationen der Garage Blaas in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Änderungen bleiben jederzeit Vorbehalten. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise sind freibleibend. Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Garage Blaas sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeuges in bar zu bezahlen. Je nach Art der Bestellung ist die Ware teilweise oder ganz im Voraus zu bezahlen. Die Garage Blaas hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Für die von uns an den Kunden überlassenen Ersatzwagen, hat der Halter für eine entsprechende Haftpflicht bzw. Teilkaskoversicherung zu sorgen. Bei einem Unfall mit einem von der Garage Blaas zur Verfügung gestellten Ersatzwagen beträgt der Selbstbehalt CHF 1‘500.00.Auf ausserhalb parkierte Kundenfahrzeuge (ausserhalbe der Öffnungszeiten der Garage Blaas GmbH) können wir für dann entstehende Schäden nicht aufkommen. 5. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von der Garage Blaas an Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, in der Schweiz zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Einigeunserer Teile sind in der Schweiz und / oder in anderen Länder im Strassenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur für Show- und / oder Rennsportzwecke verwendet werden. Wir geben Ihnen gerne nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft, können Ihnen keine Garantie für Zulassungen geben.Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer wegen unerlaubten Umbauten jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen über Zulassungen kann Ihnen Ihr Strassenverkehrsamt geben. 6. Bestellungen Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Umrüstsätze oder Zubehör falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Bestellungen gelten mit dem Eintreffen des Bestätigungs- E-Mails als verbindlich. 7. SorgfaltspflichtDer Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von der Garage Blaas gelieferten Teilen oder des Fahrzeug durch den Kunden oder Dritte. 8. Beanstandungen und Rücknahme Der Kunde muss die Arbeiten und Leistungen der Garage Blaas bei Übernahme des Fahrzeuges umgehend überprüfen. Hat der Kunde dann zumal Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich die Garage Blaas darüber zu informieren, andernfalls verfallen sämtliche Garantieansprüche. Eine Mängelrüge befreit nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung. Begründete Mängelrügen berechtigen uns zur Ersatzlieferung oder Instandsetzung der beanstandeten Ware in angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme wird der Auftraggeber mit 15% Bearbeitungsgebühren belastet. 9. Garantie Bei Fahrzeugen die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen verwendet werden sowie für alle im Rennsport verwendeten Teile, gewährt die Garage Blaas keine Garantie (Wegbedingung aller Sachgewährleistungsansprüche gemäss Schweizer Obligationenrecht). Die Ansprüche des Kunden beschränken sich im Falle gerechtfertigter Rügen und Reklamationen auf die Pflicht der Garage Blaas zu kostenlosem Ersatz bzw. Instandstellung der fristgerecht gerügten und von der Garage Blaas erbrachten Arbeit, Leistung oder Lieferung. Alle weitergehenden Ansprüche der Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Garage Blaas wie auch jegliche Forderungen aus Mängelfolgeschäden. Die Garage Blaas weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller oder –Verkäufer führen können. Die Garage Blaas lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab. Zusätzlich gewährt die Garage Blaas auf Gebrauchtteile keine Garantie. (Beinhaltet von der Garage Blaas gelieferte oder vom Kunden gelieferte Gebrauchtteile) 10. Gerichtsstand Gerichtsstand für die Garage Blaas und den Kunden ist Zürich. Rechtliches Der Autor (Besitzer & Autor) ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Autor übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der Autor nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Der Autor behält es sich vor, Teile des Internetangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte, die beispielsweise durch direkte oder indirekte Verknüpfungen (z. B. sogenannte Links) zu anderen Anbietern bereitgehalten werden, setzt unter anderem positive Kenntnis des rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhaltes voraus. "Fremde Inhalte" sind in geeigneter Weise gekennzeichnet. Der Autor hat auf fremde Inhalte keinerlei Einfluss und macht sich diese Inhalte auch nicht zu Eigen. Der Autor hat keine positive Kenntnis über rechtswidrige oder anstößige Inhalte auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter. Sollten auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter dennoch rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten sein, so distanziert sich der Autor von diesen Inhalten ausdrücklich. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.